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Gründung: 15.10.2004
Geschäftssitz: 79541 Brombach bei Lörrach
  Großmannstr.9
Steuer-Nummer: 11329/04806(-1)




Steuererleichterungen für Privathaushalte    Stand 2004


Nach §35a Einkommensteuergesetz sind Handwerkerrechnungen steuerlich absetzbar, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen wie Ausbesserungsarbeiten und Schönheitsreparaturen handelt.

Bei den Arbeiten darf allerdings nichts neues hergestellt werden. Die Dienstleistung muss im Vordergrund stehen, nicht die Lieferung v. Waren.

Begünstigt werden nur Arbeiten, die normalerweise durch Mitglieder des Haushaltes erledigt werden können und in regelmäßigen Abständen anfallen.

Die Zahlung muss belegt sein durch die Handwerkerrechung und den Kontoauszug (keine Barzahlung).